Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das pausenlose und systematische Diskriminieren, Ausgrenzen und Herabsetzen von Personen über einen längeren Zeitabschnitt nennt man Mobbing, jedoch handelt es sich dabei um keinen rechtlichen Begriff. Unter der Benennung Mobbing werden unterschiedliche Handlungen zusammengefasst, die jedoch nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist ein beziehungsreiches Geschehen, welches allein in Deutschland circa 1,5 Millionen Arbeitnehmer auf der Arbeit betrifft.

Mobbing auf Arbeit wird häufig durch unzulängliche Arbeitsorganisation hervorgerufen, da die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter negativen Verhältnissen Konflikte und Hass begünstigt. Gelingt es den Verantwortlichen im Betrieb nicht, die Rahmenbedingungen zu verbessern, entwickelt sich ein geeigneter Nährboden für Mobbing und dann suchen Mitarbeiter mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein unerwünschtes Vorgehen mit einer Vielzahl möglichen Beteiligten, welches es zu verstehen gilt. Etliche Kollegen schauen einfach nur weg, weil sie sich sorgen vielleicht selbst zum Opfer zu werden, während andere vergnügt zugucken und dazu kommen die Mitläufer, welche den Täter bei dessen Mobbinghandlungen unterstützen.

Sobald ein Kollege das fühlt, dass er gemobbt wird, kann er sich durchaus wehren, indem er zuerst unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat informiert. Sofern das ergebnislos bleibt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.

Im Mobbing-Tagebuch soll der Gemobbte die Mobbinghandlungen über etwa zehn Wochen lückenlos erfassen, das heißt, exakt notieren, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es gibt. Beschimpfungen, Verallgemeinerungen, bloße Vermutungen und eigene Wertungen gehören unterdessen nicht hinein.

Gehören zu solchen Mobbinghandlungen Tätlichkeiten sexuelle Nötigung, Beleidigungen oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber stets in der Pflicht, denn dieser muss das Mobbing unterbinden, indem er die Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.

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