Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Die Arbeitgeber sind eine Partei des Arbeitsvertrags, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, wobei es sich um natürliche oder juristische Personen handeln kann. Die Arbeitgeber sind in fast allen Fällen Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, freilich ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Babysitterin beschäftigt, Arbeitgeber. 

Die andere Partei im Arbeitsvertrag ist ein Arbeitnehmer, weil ohne, gäbe es auch keine Arbeitgeber. Beim Arbeitnehmer handelt es sich dagegen immer um eine natürliche Person, welche Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Sobald ein Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Arbeitszeit, den Erbringungsort und die Inhalte der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Anfänglich gelten für Arbeitsverträge keine Formvorschriften, das heißt, sie können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Jedenfalls sind Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den Vertragsbeginn und alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit auszuhändigen. 

Bis auf die Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer sowie gegebenenfalls das Arbeitsvertragsende hinein, zudem kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Ausführungen zur Arbeitsleistung lassen sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen untergliedern. Daneben sollten Nebenpflichten, wie Pünktlichkeit, Sorgfaltspflicht, Arbeitsschutz, Verschwiegenheit und Krankmeldung, aufgeführt sein. 

Unter den Punkt Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt, wie sich das Arbeitsentgelt zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Keinesfalls fehlen sollten die Angaben zu Aufwendungsersatz, Zulagen, Gratifikationen und vermögenswirksamen Leistungen. 

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