Die Abfindung
Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?
Eine Abfindung ist eine letzte Zahlung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei auf diese Geldzahlung normalerweise kein Rechtsanspruch besteht. Das ist nicht zuletzt dem Fakt geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz beabsichtigt bestehende Arbeitsverhältnisse zu schützen und nicht deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu fördern.
Trotz allem lassen sich in Deutschland Abfindungsansprüche unterteilen – in gegen den Willen des Arbeitgebers erzwingbare sowie solche, die nicht erzwingbar sind. Unmöglich erzwingbar ist eine Abfindung nach einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich wegen der Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar ist eine Abfindung nach einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts allerdings, wenn ein Sozialplan, das Betriebsverfassungsgesetz oder der Tarifvertrag diese vorsieht.
Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?
Einer der relevantesten Gesichtspunkte bei der Ausarbeitung eines Abfindungsvergleichs ist die Berücksichtigung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Schnell können mit einer unbedachten Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung Ansprüche verloren gehen.
Die Höhe der Abfindung wird nicht gesetzlich reguliert, sondern abhängig vom Verhandlungsgeschick der beiden Parteien. Gleichwohl sind die Arbeitnehmer generell im Nachteil, da diese ihrem Gegenpart bei den Verhandlungen aus mehreren Gründen unterlegen sind.
Die Arbeitgeber versuchen, aus einer Position der wirtschaftlichen, psychologischen und intellektuellen Stärke, die Höhe der Abfindung zu kleinzuhalten, zudem verfügen sie auch über mehr Erfahrungen. Auch darum lohnt es sich zu prüfen, ob es sich rechnet die zahlreichen Nachteile durch das Einschalten eines Anwalts auszugleichen.
Zweifellos gibt es bei derartigen Verhandlungen ein Prozessrisiko, aber wer, wenn nicht ein verhandlungssicherer Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine angemessen hohe Abfindung zu erhalten? Unsere Karlsruher Anwälte erhandeln regelmäßig überdurchschnittlich hohe Abfindungen für unsere Klienten, darum empfehlen wir guten Gewissens, in Abfindungsverhandlungen unseren Beistand zu nutzen.
Wir von der Karlsruher Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0721 95793665
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