Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Bevor für eine rechtsanwaltliche Beratung oder Vertretung Kosten entstehen, erhalten Sie, in Form unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Dazu genügt ein Anruf unserer Nummer 0721-95793665. Dort erreichen Sie einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, dem können Sie Ihr Anliegen vortragen und erhalten anschließend eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Chancen.

Diese Auskünfte sowie die hiermit verbundenen Chancen befähigt Sie, selbst einzuschätzen, ob sich in der Angelegenheit eine umfassende rechtliche Beratung und juristische Vertretung rentiert. Daher können Sie in Ruhe entscheiden, da erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergeben sich die Kosten für die Beratung durch den Rechtsanwalt. In unserer Karlsruher Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In diesem Beratungsgespräch wird ermittelt, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns in Frage kommt. Im Übrigen ist dieses Gespräch für Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT e.V. kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Rechtliche Vertretung nach einer Kündigung heißt meistens, Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Karlsruhe. Sowohl die anfallenden Anwaltskosten, als auch die Gerichtskosten leiten sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Der zu guter Letzt maßgebliche Kostenfaktor ist der Streitwert, welcher bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten addiert 6.250,00 Euro müssen Sie mit Rechtsanwaltskosten von 1350,65 Euro rechnen, wenn das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 530,74 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 6.250,00 Euro Streitwert, 2.701,30 Euro nach einem Urteil und 3.762,78 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Karlsruher Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0721 95793665


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