Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Abgeltung der Leistungen eines Anwalts muss in Deutschland entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgen, dabei bildet im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage. Will der Kunde des Anwalts innerhalb eines Verfahrens zum Beispiel 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert gleichermaßen 8000 Euro. Je nachdem welche Tätigkeiten beauftragt wurden, kann der Anwalt bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Etwas anders ist die Berechnung dieses Wertes, sofern es im Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Vorausgesetzt, dass es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt indes immer darauf an, welche Tätigkeiten sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 6.500,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 446,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 289,90 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 446,00 Euro, also 535,20 Euro. Einschließlich der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.005,67 Euro.

Dieser Gesamtbetrag ergibt sich aber nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, kommt es stattdessen jedoch zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 446,00 Euro hinzugerechnet werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 1536,41 Euro. Jedoch auch bei einer Beendigung mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Beispiel auf 2.965,32 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 3.620,80 Euro.

Je höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit dem Streitwert auch die Verantwortung sowie das damit einhergehende Haftungsrisiko ansteigt, steigen auch die Gebühren, allerdings degressiv und nicht linear.

Es ist nicht zu übersehen, ein Gerichtsverfahren kann zweifellos teuer werden, dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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