Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht steuert die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, besonders den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, wenn nötig, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung sowie die gesetzlichen Vorschriften. 

Das Kollektivarbeitsrecht reguliert die Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind einerseits die Arbeitgeber oder die Arbeitgeberverbände und andererseits Arbeitnehmerorgane, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit Gegebenheiten des Streik- und Aussperrungsrechts, des Betriebsverfassungsrechts sowie des Tarifrechts. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist wirklich komplex aufgebaut, weil es trotz einiger Anstrengungen, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Sonach müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als 50 Rechtsquellen herumschlagen. 

Die Quellen des Rechts finden sich innerhalb einer Normenpyramide, welche mit dem über allem stehenden EU-Recht und dessen Richtlinien startet und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als letzte Ebene reicht. 

Zum anderen müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht hinzuziehen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Karlsruhe übernommen werden kann. 

Aber wann ist es ratsam einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt dazuzuholen? Zweifellos, wenn es um Wichtiges geht, wie die Karriere, berufliche Aussichten, Geld oder einfach nur den guten Ruf. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist hinsichtlich der juristischen Lage stets auf dem gültigen Stand und weiß, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das wird erheblich, wenn beispielsweise die Bestimmungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Karlsruher Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0721-95793665


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