Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Sicherheitshalber sofort! Immer wenn Arbeitnehmer gekündigt werden, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Doch gerade in diesen Tagen ist es wichtig, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und eben deswegen ist es nötig sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

Viele Gekündigte schrecken davor zurück einen Rechtsanwalt um Hilfe zu ersuchen, da sie übermäßige Honorare erwarten, obschon es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie erstmal anhören. Wenn Sie Ihre Lage geschildert haben, erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre juristischen Möglichkeiten selbst einzuschätzen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Entscheidend ist, sich vom Arbeitgeber nicht beeinflussen zu lassen, denn es gibt keine Pflicht oder Notwendigkeit irgendetwas zu unterschreiben. Im Grunde läuft der Arbeitgeber Gefahr, aufgrund seines Handelns selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, mal wegen Formfehlern, mal wegen mangelhafter Kündigungsgründe.

Treten Sie im Falle einer Kündigung unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht heran, denn mit dem Erhalt der Kündigung beginnen Fristen zu laufen. Wer diese außer Acht lässt, verspielt juristische Optionen und riskiert den finanzielle Ansprüche.

Nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, gibt es eine Dreiwochenfrist zu beachten, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das bedeutet, wenn der Betroffene nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als hingenommen.

Aber Achtung, gibt es doch viel kürzere Fristen, welche mit der Kündigung zu laufen beginnen, zum Beispiel muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Deshalb ist es ratsam nach dem Erhalt einer Kündigung, unverzüglich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um dessen kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten.

Wir von der Karlsruher Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0721 95793665


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